Uwe
Brückner
König
Friedrich Wilhelm IV. verfügte am 18. Mai 1842 die
Anfertigung der Medaille unter dem Namen „Armee-Medaille in
Silber“ und verlieh diese bei seiner Anwesenheit in St.
Petersburg zur Feier der silbernen Hochzeit des Kaisers
Nikolaus I. am 13. Juni 1842 128 mal an die Grenadier-Kompanie
des kaiserlichen Schlosses, die für ihn die Ehrenwache hielt.
König Wilhelm I. verlieh die gleiche Medaille am 18. März
1863 an die Abordnung der russischen Armee, die zur
Grundsteinlegung des Denkmals für König Friedrich Wilhelm
III. nach Berlin gekommen war.
Es
kam nur eine Verleihung an einen preußischen Soldaten, als
besondere Auszeichnung neben dem Allgemeinen Ehrenzeichen, im
Jahre 1865 vor.
Der
Stempel zu dieser Medaille wurde von dem Münzmedailleur
Brandt gefertigt.
Die
auf dem oberen Rand gelötete offene Königskrone, an der der
bewegliche Ring zum Durchziehen des Bandes befestigt ist,
lieferte der Goldschmied Hossauer in Berlin. Die Medaillen
selbst wurden in der königlichen Münze aus Silber geprägt.
Die
Vorderseite trägt die verkleinerte Darstellung des Roten
Adler Ordens vierter Klasse, mit dem gekrönten Adler im
Mittelschild. Die
Rückseite trägt den Namenzug FW IV, zweizeilig in gotischer
Schrift. Sie
wurde am Band des Eisernen Kreuzes, sowie am Band des Roter
Adler Ordens verliehen.
-
Am
10. März 1871 wurde eine neue Ausführung der Roten Adler
Orden Medaille mit veränderter Rückseite bei der Staatsmünze
in Auftrag gegeben, zunächst 400 Stück. Die Kronen dazu
lieferte die Firma Sy & Wagner, die sie auch anlötete,
Die erste Verleihung erfolgte an die Stabswache des Großen
Hauptquartiers, und zwar nicht an den gewohnten Bändern,
sondern am Bande des Hausordens von Hohenzollern. Am 25.
Februar 1873 bestimmte der Kaiser Wilhelm I. hinsichtlich der
Roter Adler Orden Medaille, dass sie nur am statutenmäßigen
Bande des Roten Adler Orden und nur an Mannschaften vom
Feldwebel abwärts verliehen werden soll, die einen Krieg
nicht mitgemacht haben. Ferner konnte die Medaille an
Hoflakaien verliehen werden.
Nach
der Bestimmung vom 1. Dezember 1888 sollte die Roten Adler
Orden Medaille nur noch an Inhaber der Kriegsverdienstmedaille
am weiß-orangem Bande oder an Inhaber der Kronenordenmedaille
verliehen werden. Seit 1893 wurde sie auch an eingeborene
Zivilpersonen der deutschen Schutzgebiete verliehen.
Die
im Jahre 1910 vorgekommenen Verleihungen an preußische
Untertanen fanden nicht den Beifall des Kaisers. Derartige Fälle
wiederholten sich nicht.
Am
24. April 1908 verfügte Kaiser Wilhelm II., dass die Roten
Adler Orden Medaille aus demselben Metall bzw. derselben Färbung
herzustellen ist wie die Kronenordenmedaillen. Die gerade, an
der königlichen Hauptmünze in Berlin, geprägten 137
silbernen Medaillen wurden daraufhin vergoldet. Seit September
1916 erfolgte die Prägung der Roten Adler Orden Medaillen in
Zink mit nachträglicher Vergoldung. Die Kronen wurden hierbei
mit angeprägt und nachträglich zwischen den Bügeln ausgesägt.
Von dieser Ausführung wurden 1000 Stück geprägt. Bis 1918
gelangten aber auch noch Exemplare mit vollen, nicht ausgesägten,
Kronen zur Verleihung.
Die
Vorderseite trägt die verkleinerte Darstellung des Roten
Adler Orden vierter Klasse, mit dem gekrönten Adler im
Mittelschild. Die Rückseite trägt den Namenzug W, in
gotischer Schrift. Sie wurde am Band des Hausordens von
Hohenzollern, sowie am Band des Roter Adler Ordens verliehen.
Die Medaille, wie in den Abbildungen dargestellt, wurde in
einem roten, schwarz gefütterten Etui verliehen.
©
A. Schulze Ising, IX/03 |