Uwe Brückner
König Friedrich Wilhelm
IV. verfügte am 18. Mai 1842 die Anfertigung der
Medaille unter dem Namen „Armee-Medaille in Silber“ und
verlieh diese bei seiner Anwesenheit in St. Petersburg
zur Feier der silbernen Hochzeit des Kaisers Nikolaus I.
am 13. Juni 1842 128 mal an die Grenadier-Kompanie des
kaiserlichen Schlosses, die für ihn die Ehrenwache hielt.
König Wilhelm I. verlieh die gleiche Medaille am 18.
März 1863 an die Abordnung der russischen Armee, die zur
Grundsteinlegung des Denkmals für König Friedrich
Wilhelm III. nach Berlin gekommen war.
Es kam nur eine
Verleihung an einen preußischen Soldaten, als besondere
Auszeichnung neben dem Allgemeinen Ehrenzeichen, im
Jahre 1865 vor.
Der Stempel zu dieser
Medaille wurde von dem Münzmedailleur Brandt gefertigt.
Die auf dem oberen Rand
gelötete offene Königskrone, an der der bewegliche Ring
zum Durchziehen des Bandes befestigt ist, lieferte der
Goldschmied Hossauer in Berlin. Die Medaillen selbst
wurden in der königlichen Münze aus Silber geprägt.
Die Vorderseite trägt die
verkleinerte Darstellung des Roten Adler Ordens vierter
Klasse, mit dem gekrönten Adler im Mittelschild.
Die Rückseite trägt den
Namenzug FW IV, zweizeilig in gotischer Schrift.
Sie wurde am Band des
Eisernen Kreuzes, sowie am Band des Roter Adler Ordens
verliehen.
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Am 10. März 1871 wurde
eine neue Ausführung der Roten Adler Orden Medaille mit
veränderter Rückseite bei der Staatsmünze in Auftrag
gegeben, zunächst 400 Stück. Die Kronen dazu lieferte
die Firma Sy & Wagner, die sie auch anlötete, Die erste
Verleihung erfolgte an die Stabswache des Großen
Hauptquartiers, und zwar nicht an den gewohnten Bändern,
sondern am Bande des Hausordens von Hohenzollern. Am 25.
Februar 1873 bestimmte der Kaiser Wilhelm I.
hinsichtlich der Roter Adler Orden Medaille, dass sie
nur am statutenmäßigen Bande des Roten Adler Orden und
nur an Mannschaften vom Feldwebel abwärts verliehen
werden soll, die einen Krieg nicht mitgemacht haben.
Ferner konnte die Medaille an Hoflakaien verliehen
werden.
Nach der Bestimmung vom
1. Dezember 1888 sollte die Roten Adler Orden Medaille
nur noch an Inhaber der Kriegsverdienstmedaille am
weiß-orangem Bande oder an Inhaber der
Kronenordenmedaille verliehen werden. Seit 1893 wurde
sie auch an eingeborene Zivilpersonen der deutschen
Schutzgebiete verliehen.
Die im Jahre 1910
vorgekommenen Verleihungen an preußische Untertanen
fanden nicht den Beifall des Kaisers. Derartige Fälle
wiederholten sich nicht.
Am 24. April 1908
verfügte Kaiser Wilhelm II., dass die Roten Adler Orden
Medaille aus demselben Metall bzw. derselben Färbung
herzustellen ist wie die Kronenordenmedaillen. Die
gerade, an der königlichen Hauptmünze in Berlin,
geprägten 137 silbernen Medaillen wurden daraufhin
vergoldet. Seit September 1916 erfolgte die Prägung der
Roten Adler Orden Medaillen in Zink mit nachträglicher
Vergoldung. Die Kronen wurden hierbei mit angeprägt und
nachträglich zwischen den Bügeln ausgesägt. Von dieser
Ausführung wurden 1000 Stück geprägt. Bis 1918 gelangten
aber auch noch Exemplare mit vollen, nicht ausgesägten,
Kronen zur Verleihung.
Die Vorderseite trägt die
verkleinerte Darstellung des Roten Adler Orden vierter
Klasse, mit dem gekrönten Adler im Mittelschild. Die
Rückseite trägt den Namenzug W, in gotischer Schrift.
Sie wurde am Band des Hausordens von Hohenzollern, sowie
am Band des Roter Adler Ordens verliehen. Die Medaille,
wie in den Abbildungen dargestellt, wurde in einem roten,
schwarz gefütterten Etui verliehen.
© A. Schulze Ising, IX/03 |