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Kamerun 1893
 

Markus Bodeux

 

Im deutschen Schutzgebiet Kamerun bestand seit dem Jahr 1881 neben der eigentlichen Landespolizei eine sogenannte „Polizeitruppe“. Sie übernahm die militärische Sicherung des Kamerungebietes, da die Kaiserliche Marine nur den relativ kurzen Küstenstreifen, nicht aber das weite Hinterland des Schutzgebietes kontrollieren konnte. Geführt wurde diese Truppe durch zwei weiße Gefreite der Landespolizei und einige Polizeiaskaris. Die eigentliche Truppe wurde von den sogenannten „Dahomey-Leuten“ gebildet, freigekauften Sklaven des Häuptlings Behazin von Dahomey.


Im Dezember 1893 kam es zum Aufstand der Dahomey-Leute. Sie verließen die Polizeitruppe mit ihren Waffen, bedrohten die deutschen Kaufleute in Duala und verschanzten sich in einer befestigten Stellung.


Das einzige im Schutzgebiet anwesende Kriegsschiff war das kleine Kanonenboot HYÄNE unter dem Kommando des Kapitänleutnants Reincke. Als ihm die Situation bekannt wurde, entschloß er sich unverzüglich einzugreifen. Er sammelte alle Verfügbaren Kräfte:

  • die Landungsabteilung des Kanonenbootes HYÄNE,

  • die Besatzung des in Duala liegenden Hulks CYCLOP, bestehend aus einem Deckoffizier und 8 Mann,

  • das an Bord von HYÄNE eingeschiffte Vermessungsdetachement Kamerun unter dem Kommando des Leutnant zur See Deimling,

  • der Besatzung des Gouvernementsdampfers NACHTIGAL.


S.M. Kanonenboot HYÄNE

 

Mit nicht einmal 200 Mann gelang es, die Stellung der Aufständischen zu stürmen und diese zu entwaffnen. In Deutschland hatte man unterdessen ein Expeditionskorps aus den beiden Seebataillonen in Stärke von 

  • 3 Offizieren

  • 1 Arzt

  • 15 Unteroffizieren

  • 102 Mann

zusammengestellt um den Aufstand zu unterdrücken. Der Einsatz dieses Expeditionskorps wurde jedoch nicht mehr nötig, auch der sofort nach Ausbruch der Unruhen dorthin beorderte Kleine Kreuzer SPERBER kam nicht mehr zum Einsatz. Nach seinem Eintreffen verließ HYÄNE die Station und ging nach Kapstadt zur Überholung.

Das Landungsmanöver von 1893 wurde bei der Stiftung der Kolonialdenkmünze zunächst nicht berücksichtigt, erst die späte Anerkennung dieser Unternehmung als Feldzug und Kriegsjahr durch Allerhöchste Kabinettsorder vom 17. Februar 1914 führte zur Verleihungsberechtigung zur Kolonialdenkmünze.

 


Marineverordnungsblatt 1914, Nr. 4, S. 38

 

 

Durch Allerhöchste Kabinettsorder vom 12. Februar 1894 wurden folgende Teilnehmer des Unternehmens mit preußischen Kriegsauszeichnungen dekoriert:

Roter Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern:

Korvettenkapitän Reincke, Kommandant HYÄNE
Leutnant zur See Deimling, Führer des Vermessungsdetachements Kamerun

Kronen-Orden 4. Klasse mit Schwertern:

Unterleutnant zur See von Koschembahr, Stab HYÄNE

Militärehrenzeichen 2. Klasse:

Steuermann Klein, Vermessungsdetachement Kamerun
Steuermann Staack, Dampfer NACHTIGAL
Steuermann Strenz, HYÄNE
Bootsmannsmaat Giersch, HYÄNE
Bootsmannsmaat Kraus, HYÄNE
Matrose Unruh, HYÄNE.

Außerdem wurde  „...für die bei der Niederwerfung der Meuterei in Kamerun im Dezember vorigen Jahres bewiesene Entschlossenheit und Umsicht eine Allerhöchste Belobigung erteilt.....“:

Leutnant zur See Vles
Marineassistenzarzt Dr. Ratz
Maschinist Schmitz
Obermatrosen Ehrlich und Janßen,
alle von S.M.S. HYÄNE.

Alle Ausgezeichneten waren natürlich ebenfalls für die Kolonialdenkmünze verleihungsberechtigt, weiterhin der 1.Offizier der HYÄNE, Leutnant zur See Alexander Graf von Monts, Obermaschinist Pintier und etwa 150 Mannschaften und Unteroffiziere.

 

 

© A. Schulze Ising, II/00

 
 
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