Markus Bodeux
Im deutschen Schutzgebiet Kamerun bestand
seit dem Jahr 1881 neben der eigentlichen Landespolizei eine
sogenannte „Polizeitruppe“. Sie übernahm die militärische
Sicherung des Kamerungebietes, da die Kaiserliche Marine nur
den relativ kurzen Küstenstreifen, nicht aber das weite
Hinterland des Schutzgebietes kontrollieren konnte. Geführt
wurde diese Truppe durch zwei weiße Gefreite der Landespolizei
und einige Polizeiaskaris. Die eigentliche Truppe wurde von
den sogenannten „Dahomey-Leuten“ gebildet, freigekauften
Sklaven des Häuptlings Behazin von Dahomey.
Im Dezember 1893 kam es zum Aufstand der Dahomey-Leute. Sie
verließen die Polizeitruppe mit ihren Waffen, bedrohten die
deutschen Kaufleute in Duala und verschanzten sich in einer
befestigten Stellung.
Das einzige im Schutzgebiet anwesende Kriegsschiff war das
kleine Kanonenboot HYÄNE unter dem Kommando des
Kapitänleutnants Reincke. Als ihm die Situation bekannt wurde,
entschloß er sich unverzüglich einzugreifen. Er sammelte alle
Verfügbaren Kräfte:
-
die Landungsabteilung des Kanonenbootes
HYÄNE,
-
die Besatzung des in Duala liegenden
Hulks CYCLOP, bestehend aus einem Deckoffizier und 8 Mann,
-
das an Bord von HYÄNE eingeschiffte
Vermessungsdetachement Kamerun unter dem Kommando des
Leutnant zur See Deimling,
-
der Besatzung des Gouvernementsdampfers
NACHTIGAL.
S.M. Kanonenboot HYÄNE |
Mit nicht einmal 200 Mann gelang es, die
Stellung der Aufständischen zu stürmen und diese zu entwaffnen.
In Deutschland hatte man unterdessen ein Expeditionskorps aus
den beiden Seebataillonen in Stärke von
-
3 Offizieren
-
1 Arzt
-
15 Unteroffizieren
-
102 Mann
zusammengestellt um den Aufstand zu
unterdrücken. Der Einsatz dieses Expeditionskorps wurde jedoch
nicht mehr nötig, auch der sofort nach Ausbruch der Unruhen
dorthin beorderte Kleine Kreuzer SPERBER kam nicht mehr zum
Einsatz. Nach seinem Eintreffen verließ HYÄNE die Station und
ging nach Kapstadt zur Überholung.
Das Landungsmanöver von 1893 wurde bei der
Stiftung der Kolonialdenkmünze zunächst nicht berücksichtigt,
erst die späte Anerkennung dieser Unternehmung als Feldzug und
Kriegsjahr durch Allerhöchste Kabinettsorder vom 17. Februar
1914 führte zur Verleihungsberechtigung zur Kolonialdenkmünze.
Marineverordnungsblatt 1914, Nr. 4, S.
38 |
Durch Allerhöchste Kabinettsorder vom 12.
Februar 1894 wurden folgende Teilnehmer des Unternehmens mit
preußischen Kriegsauszeichnungen dekoriert:
Roter Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern:
Korvettenkapitän Reincke, Kommandant
HYÄNE
Leutnant zur See Deimling, Führer des
Vermessungsdetachements Kamerun
Kronen-Orden 4. Klasse mit Schwertern:
Unterleutnant zur See von Koschembahr,
Stab HYÄNE
Militärehrenzeichen 2. Klasse:
Steuermann Klein, Vermessungsdetachement
Kamerun
Steuermann Staack, Dampfer NACHTIGAL
Steuermann Strenz, HYÄNE
Bootsmannsmaat Giersch, HYÄNE
Bootsmannsmaat Kraus, HYÄNE
Matrose Unruh, HYÄNE.
Außerdem wurde „...für die bei der
Niederwerfung der Meuterei in Kamerun im Dezember vorigen
Jahres bewiesene Entschlossenheit und Umsicht eine
Allerhöchste Belobigung erteilt.....“:
Leutnant zur See Vles
Marineassistenzarzt Dr. Ratz
Maschinist Schmitz
Obermatrosen Ehrlich und Janßen,
alle von S.M.S. HYÄNE.
Alle Ausgezeichneten waren natürlich
ebenfalls für die Kolonialdenkmünze verleihungsberechtigt,
weiterhin der 1.Offizier der HYÄNE, Leutnant zur See Alexander
Graf von Monts, Obermaschinist Pintier und etwa 150
Mannschaften und Unteroffiziere.
© A. Schulze Ising, II/00
|