veröffentlicht in:
"Orden und Ehrenzeichen - Das Magazine für
Sammler und Forscher", Heft 8, August 2000, Seiten
16-18
Wie zu jedem Orden gehören auch zum
Albrechts-Orden Verleihungsdekrete. So heißt es daher in den
Statuten vom 31.12.1850 unter § 7: „Jeder der von Uns mit
dem Orden Begnadigten erhält ein von Uns gezeichnetes, vom
Ordenscanzler contrasigniertes Decret...". Die Dekrete
unterliegen in vielen Punkten genau wie die Dekorationen,
während des sechzigjährigen Bestehens des Ordens gewissen
Wandlungen, die im Folgenden näher betrachtet werden sollen.
Zunächst jedoch muß gesagt werden, daß leider, gerade aus
der Stiftungszeit kaum Urkunden vorlagen, so daß der Artikel
keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann.
Die Dekrete haben ein Format von ca. 35 x 22 cm und wurden
als Doppelblatt ausgegeben. Hierbei ist nur die Vorderseite
beschriftet. Dieses Urkundenformat läßt sich 10 Abschnitte
unterteilen, die im Großen und Ganzen immer gleich
erscheinen (siehe folgende Abbildung).
(1) Kopfleiste: „Wir (Name des
Regenten), von Gottes Gnaden König von Sachsen etc. Etc. Etc.
haben uns bewogen gefunden,...".
(2) Einschub: Hier wurde Platz für Namen und Funktion
des Beliehenden gelassen. Bei Verleihungen an Zivilpersonen
wurde neben dem Namen der Beruf und der Wohnort, bei
Verleihungen an Militärs der Dienstgrad, Dienststellung und
Einheit angegeben.
(3) Ordensklasse: In diesem Abschnitt findet sich die
genaue Klassenbezeichnung. Ab ca. 1900 tauchen, nachdem dieser
Teil handschriftlich ausgefüllt wurde, Typen als Vordruck auf.
(4) Text: Er schließt sich an die Angabe der
Ordensklasse an und ist während der gesamten Verleihungszeit
gleichlautend: „...zu verleihen. Zu dessen Urkund ist das
gegenwärtige Dekret ausgefertigt, von Uns eigenhändig
unterzeichnet und mit Unserem königlichen Siegel versehen
worden."
(5) Datumszeile: Zeitweilig handgeschriebener,
zeitweilig gedruckter Teil, der immer mit: „Dresden, am ..."
beginnt.
(6) Siegel: Das sogenannte Blindprägesiegel befindet
sich an der unteren linken Ecke der Urkunde. Es besteht aus
einem sächsischen Wappen mit Unterschrift und erfuhr über den
Verleihungszeitraum einige Veränderungen. Auf den Urkunden
sind zwischen 1850 und 1918 insgesamt sechs verschiedene
Siegel zu finden.
Das erste Blindprägesiegel unter Friedrich
August II. bestand bis zum Jahre 1854.
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Der zweite Typ bestand bis zum Jahre
1873. Er mißt 7,5 cm im Durchmesser und zeigt das Wappen
des Königreiches unter einem Baldachin, der von der
Königskrone überhöht wird. Umgeben wird dieses von einem
Schriftkranz mit den Worten: „Johann von Gottes Gnaden
König von Sachsen & C. & C. & C.", wiederum von einem
Rautenkranz umringt. Abgeschlossen wird es nach außen von
einem ca. 0,2 cm breiten Rand. |
Mit dem Herrscherwechsel 1873, Albert
wurde inthronisiert, wechselte das Siegel zum zweiten Male
seine Gestalt. Nach einem Entwurf von Professor Hähnel
fertigte der Stempelschneider Max Bardulek zum 09.12.1873
die neuen Siegel. Es zeigt nunmehr ein von Löwen
gehaltenes, von einer Königskrone überhöhtes Wappen.
Unterhalb des Wappens befindet sich ein Schriftband mit
der Devise des Königshauses: „Providentiae memor". Umgeben
von einem weiteren Schriftband: „Albert von Gottes Gnaden
König von Sachsen & C: & C: & C:" findet das Siegel seinen
Abschluß nach außen durch einen Rautenkranz, einem
Perlkranz sowie einem ca. 0,1 cm breiten Ring. Es mißt im
Durchmesser 6,9 cm. |
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Mit Verordnung vom 07.06.1889
betreffend das Majestätswappen (VOBl Sachsen 1889, S.47ff)
wurde die endgültige Form des kgl. Sächs. Wappens
geschaffen, die bis zum Ende des ersten Weltkrieges
Verwendung fand. Es wurde nach einem Entwurf von Professor
Donadini gestaltet und von der kgl. Münze in Dresden zum
13.04.1891 fertiggestellt. Dieses Wappen, das durch einen
einfachen Perlkreis den äußeren Abschluß fand, wurde von
einem Schriftband umgeben, das den Namen des jeweiligen
Regenten mit dem Zusatz: „...von Gottes Gnaden König von
Sachsen ETC: ETC:" (das Siegel des Friedrich August III.
enthält ein „ETC:" mehr) enthielt. Vom selben
Stempelschneider wurde das Siegel für König Georg am
7.Juli 1902 und für König Friedrich August III. Am
25.11.1904 fertiggestellt. Es mißt 7,6 cm im Durchmesser.
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(7-9) Unterschriften:
Den Statuten gemäß unterzeichneten hier an der Position (7)
der König, (8) der Ordenskanzler und an der Position
(9) der Ordensekretär.
1. Unterschriften der Könige:
1.a
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Friedrich August II.
(bis 1854)
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1.b
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Johann
(bis 1873)
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1.c
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Albert
(bis 1902)
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1.d
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Georg
(bis 1904)
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1.e
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Friedrich August III.
(bis 1918)
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2. Unterschriften der Ordenskanzler:
3.a
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Heinrich Anton von Zeschau,
Excell. Staatsminister a.D. und Minister des königlichen
Hauses.
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3.b
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Dr. Johann Paul Freiherr von
Falkenstein,
Vorsitzender Staatsminister und Minister des Cultus und
des öffentlichen Unterrichts.
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3.c
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Georg Friedrich Alfred Graf von
Fabrice,
Excell., Staatsminister.
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3.d
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Julius Hans von Thümmel,
Excell., Staatsminister.
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3.e
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Dr. Jur. Heinrich Rudolf Schurig,
Excell., Staatsminister.
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3.f
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Karl Paul Edler von der Planitz,
Excell., Staatsminister, General der Infanterie.
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3.g
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Dr. Jur. Et phill. Kurt Damm Paul
von Seydewitz,
Excell., Staatsminister, Minister des Cultus und des
königlichen Hauses.
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3.h
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Dr. Viktor Alexander von Otto,
Excell.,
Staatsminister, Minister der Justiz.
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3.i
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Max Clemens Lothar Freiherr von
Hausen,
Excell., Staatsminister, Minister des Krieges,
Generaloberst.
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3.j
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Dr. Paul Arthur Nagel,
Excell., Staatsminister, Minister der Justiz.
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3. Unterschriften der Ordenssekretäre:
2.a
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Albert Zenker,
Geh. Hofrat und Ministerialrat im Ministerium des
königlichen Hauses.
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2.b
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Wilhelm Immanuel Bär,
Geh. Hofrat und Ministerialrat im Ministerium des
königlichen Hauses.
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2.c
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Richard von Baumann,
Geh. Hofrat und Ministerialrat im Ministerium des
königlichen Hauses.
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„Die Verleihungsdekrete wurden bis zum
Jahre 1907 durch den König und Großmeister persönlich
unterzeichnet. Am 09.April 1907 verfügte König Friedrich
August III., daß bei Verleihungen an Ausländer zur Herstellung
der Allerhöchsten Namenszeichnung ein Faksimilestempel zu
verwenden sei."# Am 07.Januar
1915 erließ Friedrich August III eine weitere königliche
Verfügung, wonach bei Ordensverleihungen an Inländer vom
Dienstgrad Hauptmann" abwärts die Verleihungsdekrete ebenfalls
mit dem Faksimilestempel zu versehen waren.[1]
(10) Index: Bis ca. 1894 befand
sich hier folgender Text: „Dekret über die Verleihung...", dem
handgeschrieben Angaben über Ordensklasse , Stellung des
Beliehenden und dessen Name hinzugefügt wurde. Bis etwa 1902
wird nur noch das Wort „Dekret." an diese Position gesetzt.
„Ab 1911 wurden die Verleihungsurkunden
nicht mehr wie bisher in grünen Mappen, sondern in einem
einfachen Umschlag aus starken Papier ausgehändigt. Diese
Maßnahme führte zwar zu einer jährlichen Einsparung von 937
Mark, löste aber wiederholt Beschwerden aus, da die
Verleihungsdekrete oft in beschädigtem Zustand am Ort der
Verleihung ankamen. Das Ministerium des Inneren wandte sich
deshalb mit Schreiben vom 2.September 1913 mit der Bitte an
die Ordenskanzlei, die grünen Mappen wieder einzuführen.
Dieser Bitte wurde mit Antwortschreiben der Ordenskanzlei vom
3.Dezember 1913 ohne nähere Begründung nicht entsprochen."[2]
Bei Ordensverleihungen nach dem Tode
eines Königs wurden die Verleihungsurkunden mit einem
schwarzen Trauerrand versehen.
Obwohl sich die äußere Form der
Verleihungsdekrete über die Jahre kaum verändert, gibt es doch
in vielen Details Abweichungen zwischen den Druckbildern. Nach
Auswertung der dem Autor vorliegenden Urkunden konnten 14
verschiedene Drucktypen ermittelt werden. Die Urkunden waren
in den ersten Jahren des Bestehens des Albrechts-Ordens sogar
vollständig mit der Hand geschrieben.
[1]
"Die Orden des Königreiches Sachsen",
D.Weber, P.Arnold, P. Keil; S.228
[2] "Die Orden des Königreiches Sachsen",
D.Weber, P.Arnold, P. Keil; S.229
© A. Schulze Ising, II/99
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