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Die Verleihungsurkunden des Königlich Sächsischen Albrechts-Ordens
 
veröffentlicht in: "Orden und Ehrenzeichen - Das Magazine für Sammler und Forscher", Heft  8, August 2000, Seiten 16-18
 
Wie zu jedem Orden gehören auch zum Albrechts-Orden Verleihungsdekrete. So heißt es daher in den Statuten vom 31.12.1850 unter § 7: „Jeder der von Uns mit dem Orden Begnadigten erhält ein von Uns gezeichnetes, vom Ordenscanzler contrasigniertes Decret...". Die Dekrete unterliegen in vielen Punkten genau wie die Dekorationen, während des sechzigjährigen Bestehens des Ordens gewissen Wandlungen, die im Folgenden näher betrachtet werden sollen. Zunächst jedoch muß gesagt werden, daß leider, gerade aus der Stiftungszeit kaum Urkunden vorlagen, so daß der Artikel keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann.
Die Dekrete haben ein Format von ca. 35 x 22 cm und wurden als Doppelblatt ausgegeben. Hierbei ist nur die Vorderseite beschriftet. Dieses Urkundenformat läßt sich 10 Abschnitte unterteilen, die im Großen und Ganzen immer gleich erscheinen (siehe folgende Abbildung).

  

(1) Kopfleiste: „Wir (Name des Regenten), von Gottes Gnaden König von Sachsen etc. Etc. Etc. haben uns bewogen gefunden,...".
(2) Einschub: Hier wurde Platz für Namen und Funktion des Beliehenden gelassen. Bei Verleihungen an Zivilpersonen wurde neben dem Namen der Beruf und der Wohnort, bei Verleihungen an Militärs der Dienstgrad, Dienststellung und Einheit angegeben.
(3) Ordensklasse: In diesem Abschnitt findet sich die genaue Klassenbezeichnung. Ab ca. 1900 tauchen, nachdem dieser Teil handschriftlich ausgefüllt wurde, Typen als Vordruck auf.
(4) Text: Er schließt sich an die Angabe der Ordensklasse an und ist während der gesamten Verleihungszeit gleichlautend: „...zu verleihen. Zu dessen Urkund ist das gegenwärtige Dekret ausgefertigt, von Uns eigenhändig unterzeichnet und mit Unserem königlichen Siegel versehen worden."
(5) Datumszeile: Zeitweilig handgeschriebener, zeitweilig gedruckter Teil, der immer mit: „Dresden, am ..." beginnt.
(6) Siegel: Das sogenannte Blindprägesiegel befindet sich an der unteren linken Ecke der Urkunde. Es besteht aus einem sächsischen Wappen mit Unterschrift und erfuhr über den Verleihungszeitraum einige Veränderungen. Auf den Urkunden sind zwischen 1850 und 1918 insgesamt sechs verschiedene Siegel zu finden.

Das erste Blindprägesiegel unter Friedrich August II. bestand bis zum Jahre 1854.
 

Siegel Typ 2 Johann

Der zweite Typ bestand bis zum Jahre 1873. Er mißt 7,5 cm im Durchmesser und zeigt das Wappen des Königreiches unter einem Baldachin, der von der Königskrone überhöht wird. Umgeben wird dieses von einem Schriftkranz mit den Worten: „Johann von Gottes Gnaden König von Sachsen & C. & C. & C.", wiederum von einem Rautenkranz umringt. Abgeschlossen wird es nach außen von einem ca. 0,2 cm breiten Rand.

Mit dem Herrscherwechsel 1873, Albert wurde inthronisiert, wechselte das Siegel zum zweiten Male seine Gestalt. Nach einem Entwurf von Professor Hähnel fertigte der Stempelschneider Max Bardulek zum 09.12.1873 die neuen Siegel. Es zeigt nunmehr ein von Löwen gehaltenes, von einer Königskrone überhöhtes Wappen. Unterhalb des Wappens befindet sich ein Schriftband mit der Devise des Königshauses: „Providentiae memor". Umgeben von einem weiteren Schriftband: „Albert von Gottes Gnaden König von Sachsen & C: & C: & C:" findet das Siegel seinen Abschluß nach außen durch einen Rautenkranz, einem Perlkranz sowie einem ca. 0,1 cm breiten Ring. Es mißt im Durchmesser 6,9 cm.

Siegel Typ 3 Albert

 

Mit Verordnung vom 07.06.1889 betreffend das Majestätswappen (VOBl Sachsen 1889, S.47ff) wurde die endgültige Form des kgl. Sächs. Wappens geschaffen, die bis zum Ende des ersten Weltkrieges Verwendung fand. Es wurde nach einem Entwurf von Professor Donadini gestaltet und von der kgl. Münze in Dresden zum 13.04.1891 fertiggestellt. Dieses Wappen, das durch einen einfachen Perlkreis den äußeren Abschluß fand, wurde von einem Schriftband umgeben, das den Namen des jeweiligen Regenten mit dem Zusatz: „...von Gottes Gnaden König von Sachsen ETC: ETC:" (das Siegel des Friedrich August III. enthält ein „ETC:" mehr) enthielt. Vom selben Stempelschneider wurde das Siegel für König Georg am 7.Juli 1902 und für König Friedrich August III. Am 25.11.1904 fertiggestellt. Es mißt 7,6 cm im Durchmesser.
 
Siegel Typ 3a Albert Siegel Typ 4 Georg Siegel Typ 5 Friedrich August III

 

(7-9) Unterschriften: Den Statuten gemäß unterzeichneten hier an der Position (7)
der König, (8) der Ordenskanzler und an der Position (9) der Ordensekretär.

 

1. Unterschriften der Könige:

 

1.a

Friedrich August II.
(bis 1854)

1.b

Johann
(bis 1873)

1.c

Albert
(bis 1902)

1.d

Georg
(bis 1904)

1.e

Friedrich August III.
(bis 1918)

2. Unterschriften der Ordenskanzler:

3.a

Heinrich Anton von Zeschau,
Excell. Staatsminister a.D. und Minister des königlichen Hauses.

3.b

Dr. Johann Paul Freiherr von Falkenstein,
Vorsitzender Staatsminister und Minister des Cultus und des öffentlichen Unterrichts.

3.c

Georg Friedrich Alfred Graf von Fabrice,
Excell., Staatsminister.

3.d

Julius Hans von Thümmel,
Excell., Staatsminister.

3.e

Dr. Jur. Heinrich Rudolf Schurig,
Excell., Staatsminister.

3.f

Karl Paul Edler von der Planitz,
Excell., Staatsminister, General der Infanterie.

3.g

Dr. Jur. Et phill. Kurt Damm Paul von Seydewitz,
Excell., Staatsminister, Minister des Cultus und des königlichen Hauses.

3.h

Dr. Viktor Alexander von Otto, Excell.,
Staatsminister, Minister der Justiz.

3.i

Max Clemens Lothar Freiherr von Hausen,
Excell., Staatsminister, Minister des Krieges, Generaloberst.

3.j

Dr. Paul Arthur Nagel,
Excell., Staatsminister, Minister der Justiz.

3. Unterschriften der Ordenssekretäre:

2.a

Albert Zenker,
Geh. Hofrat und Ministerialrat im Ministerium des königlichen Hauses.

2.b

Wilhelm Immanuel Bär,
Geh. Hofrat und Ministerialrat im Ministerium des königlichen Hauses.

2.c

Richard von Baumann,
Geh. Hofrat und Ministerialrat im Ministerium des königlichen Hauses.

„Die Verleihungsdekrete wurden bis zum Jahre 1907 durch den König und Großmeister persönlich unterzeichnet. Am 09.April 1907 verfügte König Friedrich August III., daß bei Verleihungen an Ausländer zur Herstellung der Allerhöchsten Namenszeichnung ein Faksimilestempel zu verwenden sei."#  Am 07.Januar 1915 erließ Friedrich August III eine weitere königliche Verfügung, wonach bei Ordensverleihungen an Inländer vom Dienstgrad Hauptmann" abwärts die Verleihungsdekrete ebenfalls mit dem Faksimilestempel zu versehen waren.[1]

(10) Index: Bis ca. 1894 befand sich hier folgender Text: „Dekret über die Verleihung...", dem handgeschrieben Angaben über Ordensklasse , Stellung des Beliehenden und dessen Name hinzugefügt wurde. Bis etwa 1902 wird nur noch das Wort „Dekret." an diese Position gesetzt.

„Ab 1911 wurden die Verleihungsurkunden nicht mehr wie bisher in grünen Mappen, sondern in einem einfachen Umschlag aus starken Papier ausgehändigt. Diese Maßnahme führte zwar zu einer jährlichen Einsparung von 937 Mark, löste aber wiederholt Beschwerden aus, da die Verleihungsdekrete oft in beschädigtem Zustand am Ort der Verleihung ankamen. Das Ministerium des Inneren wandte sich deshalb mit Schreiben vom 2.September 1913 mit der Bitte an die Ordenskanzlei, die grünen Mappen wieder einzuführen. Dieser Bitte wurde mit Antwortschreiben der Ordenskanzlei vom 3.Dezember 1913 ohne nähere Begründung nicht entsprochen."[2]

Bei Ordensverleihungen nach dem Tode eines Königs wurden die Verleihungsurkunden mit einem schwarzen Trauerrand versehen.

Obwohl sich die äußere Form der Verleihungsdekrete über die Jahre kaum verändert, gibt es doch in vielen Details Abweichungen zwischen den Druckbildern. Nach Auswertung der dem Autor vorliegenden Urkunden konnten 14 verschiedene Drucktypen ermittelt werden. Die Urkunden waren in den ersten Jahren des Bestehens des Albrechts-Ordens sogar vollständig mit der Hand geschrieben.

[1] "Die Orden des Königreiches Sachsen", D.Weber, P.Arnold, P. Keil; S.228
[2] "Die Orden des Königreiches Sachsen", D.Weber, P.Arnold, P. Keil; S.229

© A. Schulze Ising, II/99
 
 
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