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Das Ritterkreuz des herzoglich Sachsen - Ernestinischen Hausordens für Ausländer
 

veröffentlicht in: "Orden Militaria Magazin" Nr.60 des Bundes Deutscher Ordenssammler, Seite 1, 1994

 

Prinz Albert von Sachsen-Coburg-Gotha war im Herbst 1836 auf Brautschau gegangen. Durch Vermittlung des Prinzen Leopold von Sachsen-Coburg-Saalfeld führte ihn sein Weg im Herbst 1836 zur Kronprinzessin Victoria von England. Doch Victoria hatte zu dieser Zeit noch Distanz zu ihrem vergleichsweise armen Vetter erkennen lassen, so daß das Werben nicht zum gewünschen Erfolg führte.

Es ist anzunehmen, daß Albert während der Reise auch einige Auszeichnungen verlieh. So erhielt auch der Fregattenkapitain Thomas Baldock einen Orden.

Tatsächlich verrät ein Blick in das Adress-Handbuch des Herzogthums Sachsen Coburg und Gotha für das Jahr 1837, daß Thomas Baldock in dieser Zeit beliehen wurde. Es steht dort: "1836. Octbr. Königlich Großbritanischer Marine-Capitain Baldock". Es handelt sich hierbei um die 27. Verleihung eines Ritterkreuzes allgemein und um die 14. Ritterkreuzverleihung an einen Ausländer.

Bei den meisten Ordensverleihungen ist dies nichts ungewöhnliches. An Ausländer wurden meist mehr Orden verliehen als an Einheimische, und Unterscheidungen in der Form und Gestalt der Ordensdekorationen gab es normalerweise nicht. Für den herzoglichen Sachsen-Ernestinischen Hausorden trifft dies jedoch nicht zu. Für Ausländer wurde eine eigene Form geschaffen, die nach den Statuten von 1833 wie folgt beschrieben wird: "Die an Ausländer zu verleihenden Ordenskreuze haben keinen Eichenkranz um den blauen Ring.". Das vorliegende Exemplar ist eines dieser statutenmäßigen Dekorationen. Wie Abbildung 1 zeigt ist nicht einfach der Eichenkranz weggelassen worden, so daß das Medaillon kleiner als bei den normalen Stücken des ersten Modells wird, sondern ein auf die auf die normale Medaillongröße angepaßter Medaillonring angefertigt worden. Er ist sowohl vorder- als auch rückseitig etwas weiter gearbeitet. Um den Unterschied der Auszeichnung für den Nichtfachmann aufzuzeigen, ist in Abbildung 2 ein Exemplar für Inländer dargestellt.

 

Ritterkreuz für Ausländer
Abbildung 1

Ritterkreuz für Inländer
Abbildung 2

 

Die aus heutiger Sicht wohl diskriminierende Ausführung des Ordenszeichens fiel dem Statutennachtrag von 1864 zum Opfer (ca. 1856 wurde mit diesem Verfahren scheinbar inoffiziel gebrochen). Dort heist es: "In dem oberen Schenkel des Kreuzes steht mit goldenen Buchstaben der Name des desjenigen Stifters, in dessen Linie und Landen das Ordenskreuz jedesmal verleihen wird. Eine Verschiedenheit zwischen den an Inländer und den an Ausländer zu vergebenen Ordensdekorationen findet fernerhin nicht mehr statt.".

Daß Capitain Baldock wohl besonders stolz auf sein Ritterkreuz vom SEHO war, zeigt die Miniatur die er sich anfertigen ließ. Er trug diese Miniatur nicht wie in dieser Zeit noch üblich mit anderen Auszeichnungen am Barett sondern als Einzelstück, rückseitig mit einer goldenen Nadel versehen, am Revers. Diese goldene Miniatur ist ebenfalls mit einem "E" (Ernst von Sachsen-Coburg-Gotha) auf dem oberen Kreuzarm versehen. Auch der Eichenkranz fehlt hier ganz. Die Rückseite an der die Nadel befestigt ist ist glatt.

Obwohl häufig an Ausländer verleihen wurde, so ist eine derartige Dekoration, wohl nicht zuletzt durch die strenge Rückgabepflicht der Ordenszeichen beim Ableben der Träger  und beim Aufsteigen in eine höhere Ordensklasse, sehr selten. Soweit bekannt, handelt es sich hier um das erste Exemplar eines SEHO-Ritters für Ausländer das bisher aufgetaucht ist. 

Miniatur und Ritterkreuz


So war es im Orden Militaria Magazin No.60 geschrieben. Nun bekam ich ein weiteres Dokument in meine Hand die die Geschichte etwas anders dahrstellt:  

Es steht dort sehr deutlich, daß Captain Baldock den Orden für die "Abwendung der Gefahr bei der Überfahrt des Prinzen Ferdinand durch Kaltblütigkeit und Festigkeit" erhielt.

© A. Schulze Ising, II/99


Nachdem in letzter Seit einige sehr seltene Exemplare dieser super seltenen Variante des Ernestnischen Hausordens auftauchten können die oben noch felhlenden Varianten der Vollständigkeit halber gezeigt werden:

Nachstehend ein Exemplar für Ausländer einer gemeinschaftlichen Verleihung der sächsischen Häuser:

Offensischtlich fehlt hier der Buchstabe auf dem oberen Kreuzarm, welcher normalerweise das verleihende Haus zeigen würde. Verleihungen durch Herzog Friedrich von Sachsen-Altenburg zeigt ein "F", solche durch Herzog Bernhard von Sachsen-Meinigen ein "B" und die von Ernst von Sachsen-Coburg-Gotha ein "E". Basierend auf Marktbeobachtungen der letzen Jahrzente ist es klar, das die Coburger Varianten die Häufigsten sind, die mit dem "F" oder "B' nie auftauchen.

Unten ein vor kurzem verauktioniertes Ritterkreuz der Meininger Linie:

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© A. Schulze Ising, VIII/11

 
 
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