veröffentlicht
in: "Orden Militaria
Magazin" Nr.60 des Bundes Deutscher Ordenssammler, Seite
1, 1994
Prinz Albert von Sachsen-Coburg-Gotha war
im Herbst 1836 auf Brautschau gegangen. Durch Vermittlung des
Prinzen Leopold von Sachsen-Coburg-Saalfeld führte ihn sein
Weg im Herbst 1836 zur Kronprinzessin Victoria von England.
Doch Victoria hatte zu dieser Zeit noch Distanz zu ihrem
vergleichsweise armen Vetter erkennen lassen, so daß das
Werben nicht zum gewünschen Erfolg führte.
Es ist anzunehmen, daß Albert während der
Reise auch einige Auszeichnungen verlieh. So erhielt auch der
Fregattenkapitain Thomas Baldock einen Orden.
Tatsächlich verrät ein Blick in das
Adress-Handbuch des Herzogthums Sachsen Coburg und Gotha für
das Jahr 1837, daß Thomas Baldock in dieser Zeit beliehen
wurde. Es steht dort: "1836. Octbr. Königlich Großbritanischer
Marine-Capitain Baldock". Es handelt sich hierbei um die 27.
Verleihung eines Ritterkreuzes allgemein und um die 14.
Ritterkreuzverleihung an einen Ausländer.
Bei den meisten Ordensverleihungen ist dies
nichts ungewöhnliches. An Ausländer wurden meist mehr Orden
verliehen als an Einheimische, und Unterscheidungen in der
Form und Gestalt der Ordensdekorationen gab es normalerweise
nicht. Für den herzoglichen Sachsen-Ernestinischen Hausorden
trifft dies jedoch nicht zu. Für Ausländer wurde eine eigene
Form geschaffen, die nach den Statuten von 1833 wie folgt
beschrieben wird: "Die an Ausländer zu verleihenden
Ordenskreuze haben keinen Eichenkranz um den blauen Ring.".
Das vorliegende Exemplar ist eines dieser statutenmäßigen
Dekorationen. Wie Abbildung 1 zeigt ist nicht einfach der
Eichenkranz weggelassen worden, so daß das Medaillon kleiner
als bei den normalen Stücken des ersten Modells wird, sondern
ein auf die auf die normale Medaillongröße angepaßter
Medaillonring angefertigt worden. Er ist sowohl vorder- als
auch rückseitig etwas weiter gearbeitet. Um den Unterschied
der Auszeichnung für den Nichtfachmann aufzuzeigen, ist in
Abbildung 2 ein Exemplar für Inländer dargestellt.
Abbildung 1 |
Abbildung 2 |
Die aus heutiger Sicht wohl
diskriminierende Ausführung des Ordenszeichens fiel dem
Statutennachtrag von 1864 zum Opfer (ca. 1856 wurde mit diesem
Verfahren scheinbar inoffiziel gebrochen). Dort heist es: "In
dem oberen Schenkel des Kreuzes steht mit goldenen Buchstaben
der Name des desjenigen Stifters, in dessen Linie und Landen
das Ordenskreuz jedesmal verleihen wird. Eine Verschiedenheit
zwischen den an Inländer und den an Ausländer zu vergebenen
Ordensdekorationen findet fernerhin nicht mehr statt.".
Daß Capitain Baldock wohl besonders stolz
auf sein Ritterkreuz vom SEHO war, zeigt die Miniatur die er
sich anfertigen ließ. Er trug diese Miniatur nicht wie in
dieser Zeit noch üblich mit anderen Auszeichnungen am Barett
sondern als Einzelstück, rückseitig mit einer goldenen Nadel
versehen, am Revers. Diese goldene Miniatur ist ebenfalls mit
einem "E" (Ernst von Sachsen-Coburg-Gotha) auf dem oberen
Kreuzarm versehen. Auch der Eichenkranz fehlt hier ganz. Die
Rückseite an der die Nadel befestigt ist ist glatt.
Obwohl häufig an Ausländer verleihen wurde,
so ist eine derartige Dekoration, wohl nicht zuletzt durch die
strenge Rückgabepflicht der Ordenszeichen beim Ableben der
Träger und beim Aufsteigen in eine höhere Ordensklasse, sehr
selten. Soweit bekannt, handelt es sich hier um das erste
Exemplar eines SEHO-Ritters für Ausländer das bisher
aufgetaucht ist.
So war es im Orden Militaria Magazin
No.60 geschrieben. Nun bekam ich ein weiteres Dokument in
meine Hand die die Geschichte etwas anders dahrstellt:
Es steht dort sehr deutlich, daß Captain
Baldock den Orden für die "Abwendung der Gefahr bei der
Überfahrt des Prinzen Ferdinand durch Kaltblütigkeit und
Festigkeit" erhielt.
© A. Schulze Ising, II/99
Nachdem in letzter Seit einige sehr
seltene Exemplare dieser super seltenen Variante des
Ernestnischen Hausordens auftauchten können die oben noch
felhlenden Varianten der Vollständigkeit halber gezeigt
werden: Nachstehend ein Exemplar
für Ausländer einer gemeinschaftlichen Verleihung der
sächsischen Häuser: Offensischtlich
fehlt hier der Buchstabe auf dem oberen Kreuzarm, welcher
normalerweise das verleihende Haus zeigen würde.
Verleihungen durch Herzog Friedrich von
Sachsen-Altenburg zeigt ein "F", solche durch Herzog
Bernhard von Sachsen-Meinigen ein "B" und die von
Ernst von Sachsen-Coburg-Gotha ein "E". Basierend
auf Marktbeobachtungen der letzen Jahrzente ist es klar, das
die Coburger Varianten die Häufigsten sind, die mit dem
"F" oder "B' nie auftauchen. Unten
ein vor kurzem verauktioniertes Ritterkreuz der Meininger
Linie:
© A.
Schulze Ising, VIII/11 |